Das Verbot erstreckt sich darüberhinaus auf das Mitbringen und Betreiben von:
- Panzerfäusten
- Schaufelbaggern
- Mannshohen Dildos
- Freiheitsstatuen im Maßstab 1:1
- ICE-Triebköpfen
- Sattelschleppern
- Ameisenbären
- Bienenstöcken
- Kommunalpolitikern
- Horst Köhlern
- Flugzeugträgern
- Fußballstadion mit mehr als 10.000 Zuschauerplätzen.
Sonst noch was?
Thanx an Christian Orschmann!



Beiträge
Bitte nicht die Popcornmaschine, das Einfamilienhaus und den Gaskessel vergessen.
Gern geschehen!
Hahaaa!
Anscheinend gibt es für das Mitbringen von Tiefbahnhöfen eine Ausnahmegenehmigung, solange man zusätzlich ein paar gute Argumente in der Tasche hat.
Viel schlimmer finde ich das Verbot und die Abschaffung der Grillstationen im Vaihinger Freibad, und so wies aussieht erstreckt sich das über alle Freibäder…
Wie, da darf ich mich jetzt nicht mehr grillen?
Sind mit “Wasserpfeifen” jetzt Shishas oder Nichtschwimmer gemeint??? :-/ ^^